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Street View vor Gericht

Google Street View hat große Probleme in der Schweiz

Google Street View hat große Probleme in der Schweiz

11. Apr. 2011

Der Kartendienst Google Street View hat vielen Schweizern, auch im schweizer Gewerbe, eine Menge Nutzen gebracht, aber das hilft Google nicht bei dem neuesten Gerichtsurteil im Sinne der Schweizer Datenschützer weiter.

Die Aufzeichnung von Gebäuden, Fahrzeugen und auch Personen durch den Mapping- Dienst Google Street View, die durch das Zusammenfügen vieler Bilder, wie in einem Trickfilm, zu einer Art fliessendes Gesamtabbild der Umgebung wird, muss auf Wunsch hin bei Gesichtern oder ganzen Gebäuden unkenntlich gemacht werden. Wenn einzelne Personen oder Einrichtungen also wünschen, dass Google die aufgezeichneten Bilder unkenntlich macht, ist das alleine, noch kein Problem für Google, da Google eine bestimmte Software dafür einsetzt.

Google Street View nicht hundert Prozent

Allerdings ist es beim Datenschutz in der Schweiz nicht ausreichend, was die Software leistet, da wenn Google bei den Street View Daten alle Gesichter, wie von den Schweizern verlangt, mit der Software unkenntlich machen wollen würde, dann würde das nur zu google street view kamera-autoeinem Anteil von zirka 98% gelingen und es wäre nachträglich Handarbeit angesagt.

Street View ist auch eine Gefahr, wo Anonymität gebraucht wird

Das Urteil stellt Google vor massive Probleme, aber die Schweizer Gerichte sehen es so, dass die Forderungen von Datenschützer Hanspeter Thür fast vollständig umgesetzt werden müssen. Dieser verlangt natürlich Sinnvolles, da die Argumentation, dass vor Allem Einrichtungen wie Frauenhäuser, Behörden und davor parkende Fahrzeuge geschützt werden müssen, eine Begründung, die so vernünftig in Deutschland noch nicht sehr öffentlich diskutiert wurde.

In Deutschland ging es bei der Diskussion vor Allem um die Rechte, die Google sich mit Street View selber einräumt, so wurde Google in einem Atemzug mit völlig wertfreiem Datenschutz ähnlich Facebook genannt und die Privatsphäre von Kindern wurde diskutiert. Alles wichtige Dinge, die im Grunde vom Google tatsächlich auch beachtet wurden, durch Unkenntlichmachung, aber was ist mit den Bereichen, wo eine Anonymität tatsächlich erreicht werden muss. Kaum wird das Urteil in der Schweiz gültig, geht der schweizer Datenschutz mit sinnvollem Beispiel voran. In Zukunft wird Google seine Software verbessern müssen.

Bild: Douglas Maas CC-BY-SA-2.0

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