9. Feb. 2011
Der Hygienebedarfs-Hersteller Ille klagt vor dem Bundesgerichtshof auf 540.000 Euro Schadenersatz gegen die Deutsche Bank, weil diese in ihrer Tätigkeit als Vermögensberater bei einem Börsenhandelsgeschäft mit Spread Ladder Swaps (Zinstauschgeschäfte), wie behauptet wird, mindestens fahrlässig wenn nicht sogar vorsätzlich wichtige Details zu dem Handel weggelassen haben soll.
Im Insgesamten sind bei einem Negativurteil über 200 institutionelle Anleger und Firmen in der Lage auf die Falschberatung der Deutschen Bank hin auf Schadenersatz zu klagen. Eine Folge wäre, so der Anwalt der Deutschen Bank etwas überbewertend, eine weitere Wirtschaftskrise. Diese Art der Risikogeschäfte bedarf einer besonders sensiblen Beratung und der Anwalt des klagenden Unternehmens Ille sieht genau an dieser Stelle ein besonderes Fehlverhalten, beziehungsweise behauptet dieser, eine absichtliche Fehlberatung hätte der Bank die Gewinne nur einbringen können.
Der verhandelnde Richter stellt allerdings in diesem Zusammenhang Lücken in der Beratung durch die Bank fest, die sich dagegen wehrt, in dem behauptet wird, dass über alle Risiken aufgeklärt wurde und der Handel mit Spread Ladder Swaps von jedem Abiturienten durchschaut werden könnte. Allerdings hat der Richter Zweifel das bei diesem Geschäft genügend auf einen Totalverlust hingewiesen wurde. Und zusätzlich ist es laut Gesetz zwingend notwendig darauf hinzuweisen dass ein Geschäft von vornherein mit einem Minusstand beginnt, was offensichtlich auch unterlassen wurde. So könnte sich die Deutsche Bank gleich zweifach falsch verhalten haben. Laut des Anwaltes der Bank sei korrekt und vollständig beraten worden, wenn er seine Beweise vorlegen kann dafür, bleibt der Bank eventuell eine Verurteilung zu Schadenersatz erspart. Der Anwalt der Klägerin allerdings sieht in dieser Falschberatung nach wie vor reine Gewinnabsicht, da eine Bank bei dieser Art Finanzgeschäft nur richtig bei einem Verlust verdienen würde.
Nach Gesetz ist heutzutage eine Finanzberatung durch ein Protokoll lückenlos nachzuweisen. Ob die Beweislage dadurch erleichtert wird, wird das erwartete Urteil ebenfalls zeigen. Bild: © Dontworry, License: CC-BY-SA-3.0
